Allgemein

PRESSEMITTEILUNG DES AUGSBURGER FLÜCHTLINGSRATS

Pressemitteilung des Augsburger Flüchtlingsrates vom 19.07.2019

Gut integrierter Jugendlicher abgeschoben! Die Ausländerbehörde macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt und hebelt das Gesetz für gut integrierte Jugendliche aus!

2×3 =4 widdewiddewitt und 3 macht neune. Die Ausländerbehörde macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt… Leider kein Auszug aus einem umgedichteten Kinderlied, sondern knallharte Realität der rigorosen Abschiebepolitik der bayrischen Regierung.  

Obschon ein Antrag auf Bleiberecht gestellt war, wurde ein jugendlicher Schüler bereits am 21.05.2019 um 5 Uhr früh mit seiner Familie in den Kosovo abgeschoben.

Im Fall des Jugendlichen Florjan Asllani lagen alle Voraussetzungen für eine gute Integrationsprognose[1] vor. Er besuchte über vier Jahre die Schule in Deutschland und war dort bei seinen MitschülerInnen und LehrerInnen geschätzt. Des Weiteren war Florjan sozial engagiert, indem er als Klassensprecher für die Klasse tätig war. Auch außerhalb seiner Schulzeit hat er sich als Schülerlotse engagiert. Sein soziales Engagement in und außerhalb der Schule sprechen sehr für die geforderte Integrationsprognose, durch welche ihm ein Bleiberecht zugestanden hätte. Dennoch wurde Florjan mit seiner Familie in den Kosovo abgeschoben.

Duldung ungleich Duldung?

Die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht argumentierten dabei äußerst zweifelhaft. Obwohl die Voraussetzungen für eine Erteilung eines Bleiberechts vorlagen, wurde diese mit dem Argument versagt, er bzw. seine Familie hätte nur eine „verfahrensbezogene“ Duldung besessen. Damit ist eine Duldung gemeint, die nur erteilt wird, damit ein verwaltungsgerichtliches Verfahren durchgeführt werden kann, ansonsten aber keine weiteren Gründe vorliegen, die den Verbleib in der Bundesrepublik rechtfertigen.  

In dieser Deutung hätte der junge Florjan keinen ununterbrochen erlaubten, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt in Deutschland gehabt, wie der im vorliegenden Fall relevante § 25 A AufenthG für die Bewilligung eines Aufenthaltstitels vorsieht. Mit dieser Argumentationsweise kreieren sich die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht eine Duldung zweiter Klasse, die bzgl. der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach §25a keiner Gesetzesgrundlange unterliegt und somit keine Rechtsgültigkeit besitzen dürfte. Eine Unterscheidung des Duldungsstatus, bzw. eine Abwertung der Duldung zu einer „verfahrensbezogenen Duldung“ im Sinne einer Nichtanerkennung der rechtmäßigen Aufenthaltszeit,  ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Das ist gewiss der gravierendste, jedoch nicht der einzige Grund, der die Abschiebeanordnung höchst fragwürdig erscheinen lässt. Neben den offensichtlich vorliegenden Integrationsleistungen von Florjan überging die Ausländerbehörde dabei zudem auch die ärztlich attestierte „schwere Beeinträchtigung der Lungenfunktion“ bei Florjans Vater. Die Schwangerschaft seiner Mutter und die Geburt eines Säuglings fallen dabei ebenfalls ins strittige Zeitfenster. Es gab also reichlich Gründe, die Familie nicht abzuschieben. 

Hinzu kommt, dass die Ausländerbehörden mit der Registrierung von Geflüchteten im hier ausschlaggebenden Jahr 2015 mit der Antragsbearbeitung schlichtweg nicht hinterher kamen und erst nach Wochen oder Monaten Aufenthaltsgestattungen ausstellte. Nun fehlt Florjan und seiner Familie der Beweis, dass sie sich lange genug in Deutschland aufgehalten haben.

Mit benannter Auffassung wird ein gut gemeintes Gesetz, welches die Integration von Jugendlichen in den Vordergrund rücken sollte, ausgehebelt. Im Gesetzesentwurf zu §25a AufenthG heißt es in der Begründung eigentlich, dass die „bisher schon bestehende Möglichkeit, einem gut integrierten jugendlichen oder heranwachsenden Geduldeten legalen Aufenthalt zu gewähren, erleichtert und von verzichtbaren Hemmnissen bereinigt [wird]“.

Am 21.05.2019 wurde die Familie frühmorgens aus dem Bett geholt und mit einem Flugzeug in den Kosovo abgeschoben. Der Vater wurde mit einem Krankentransport zum Flughafen transportiert und zuvor mittels einer Injektion beruhigt. Mittlerweile lebt die Familie in einem Bretterverschlag ohne Betten und muss dort auf dem Boden schlafen. Florjan hat sich in Deutschland bemüht, doch der Ausländerbehörde hat das in diesem Fall nicht ausgereicht. Für ihn und viele andere in seiner Lage heißt es: Auch wenn wir uns zu integrieren versuchen, es hilft nichts! Nichts hilft mehr!

[1] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts, dass im Jahr 2009 mit Nachtrag im Jahr 2011 verabschiedet wurde, sollte die Rechtsstellung derjenigen gestärkt werden, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben oder die schutzbedürftig sind. Das Ziel des Gesetzes war es nachhaltige Integrationsleistungen durch die Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus zu honorieren. Im Rahmend des Bleiberechts wurde mit dem § 25a AufenthG eine Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende geschaffen, die nach vierjährigem Schulbesuch oder Erwerb eines deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss einen sicheren Aufenthalt in Deutschland erhalten können. Vgl. https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bleiberecht/    

——————————————————————————

 www.augsburger-fluechtlingsrat.de oder facebook.com/augsburgerfluechtlingsrat

Wer regelmäßig informiert werden möchte, kann unseren Newsletter abonnieren.
spendekunst.org Der Augsburger Flüchtlingsrat präsentiert Kunst, Literatur, Musik und schöne Dinge zu Benefizpreisen. Fotografie | Gemälde | Handwerkliches | Literatur | Musik | Performance Künstler*innen spenden ihr Werk und wir spenden den Erlös der Verkäufe an Flüchtlingsprojekte.


MEINS? DIE EIGENTUMSKONFERENZ

https://augsburg.solidarity-city.eu/startseite/meins-die-eigentumskonferenz/



FREIHEIT

https://www.change.org/p/europ%C3%A4ischer-gerichtshof-f%C3%BCr-menschenrechte-freiheit-f%C3%BCr-carolarackete-seawatch-freecarolarackete

Freiheit für Carola Rackete

Am 29.06.2019 konnten die Flüchtenden des Rettungsschiffes „Sea Watch 3“ endlich im Hafen von Lampedusa von Bord gehen. Über zwei Wochen mussten sie auf dem Schiff ausharren, da italienische Behörden verboten hatten, die Mittelmeer-Insel anzulaufen. Kapitänin Carola Rackete widersetzte sich diesem Verbot und legte im Hafen an. Ein kleines Boot der Polizei versuchte, dies zu verhindern. Kurz darauf wird sie festgenommen, da ihr Widerstand gegen ein Kriegsschiff vorgeworfen wird und dies gegen die Schifffahrtsverordnung verstößt. Ihr könnten jetzt bis zu zehn Jahren Haft drohen. Eine Frau, die 40 Menschenleben gerettet hat, wird wie eine Kriminelle behandelt!



SO EINEN GUTEN SEEHOFER-WITZ

hat es schon seit Tagen nicht gegeben: „Angesichts des mutmaßlich rechtsextremistischen Mordfalls Lübcke wirbt die Union verstärkt für die angepeilte Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verlangt für den Inlandsgeheimdienst mehr Personal, bessere Technik und mehr Befugnisse. „Der Verfassungsschutz muss ausgebaut werden. Es geht darum, in den extremistischen und terroristischen Bereichen nicht nur einzelne Personen im Blick zu haben, sondern die Verbindungen zu Netzwerken offen zu legen. Das gelte gerade für den Rechtsextremismus“, sagte er der „Passauer Neuen Presse““.

Da fällt mir auch einer ein: Der Inlandsgeheimdienst hat sich besonders in den letzten 20 Jahren durch seine vielfältigen Aufklärungsarbeiten im Bereich Neo-Nazis ausgezeichnet.

https://www.pnp.de/nachrichten/politik/3369859_Seehofer-wirbt-fuer-mehr-Verfassungsschutz-Befugnisse.html



PRESSEMITTEILUNG DES AUGSBURGER FLÜCHTLINGSRATS

Pressemitteilung des Augsburger Flüchtlingsrats vom 28.06.2019

 (K)ein Ankerzentrum in Schwaben? – Protestperformance und neueste politische Entwicklungen

Rückschritt zur Verbesserung Seit langem ist klar, dass das Ankerzentrum in Donauwörth zum Jahreswechsel geschlossen wird. Das viele Spekulieren über einen vermeintlich neuen Standort des Ankerzentrums, das keiner haben möchte, hat seit vergangenem Mittwoch (26.06.2019) ein überraschendes Ende gefunden. Seither steht fest: Das von Horst Seehofer vorgesehene zentrale Lager für Schwaben wird es in seiner ursprünglich angedachten Form nicht mehr geben.

Stattdessen wird in Augsburg ein Behördenzentrum eingerichtet, worin alle relevanten Ämter und Institutionen untergebracht werden sollen. Für die Unterbringung der Geflüchteten plant die Regierung von Schwaben deutlich kleinere Einheiten, die für Augsburg, Neu-Ulm, Mering und Kempten vorgesehen sind. Damit kehrt man zumindest zu einer Art von dezentraler Unterbringung zurück, die bisher in Augsburg gute Tradition hatte. Der Augsburger Flüchtlingsrat begrüßt grundsätzlich diesen Rückschritt weg von der Massenunterbringung, obgleich in keiner Weise davon auszugehen ist, dass das Zurückrudern zur Form der dezentralen Verteilung etwas mit einer Einsicht für eine misslungene und menschenverachtende Abschreckungspolitik zu tun hat. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der neue Kurs der beharrlichen Ablehnung der Kommunen, sich als Standort für ein Ankerlager zur Verfügung zu stellen, zu verdanken ist.

System Anker-Zentrum Das von Horst Seehofer entworfene System der Ankerzentren hat nirgends gute Dienste geleistet. Es nützt den Kommunen nicht, die mit Massenlagern und daraus resultierenden Sicherheitsfragen umgehen müssen, und es schadet den Menschen, die teils über Jahre der persönlichen Autonomie und Privatsphäre beraubt werden. Ankerzentren verhindern die Integration und Teilhabe von Geflohenen, und befeuern Ressentiments und Vorurteile innerhalb der Gesellschaft. Diese Aspekte des Systems sind weiterhin in Gesetze gegossen und werden durch neue Gesetze noch verschärft. Trotz der Unterbringung in kleineren Einheiten, ist bzgl. der Abschottung keinerlei Verbesserung zu erwarten.

Erst kürzlich hat der Bundestag das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ verabschiedet, das Pro Asyl und andere Organisationen treffender als Hau-Ab-Gesetz bezeichnen. Darin sind u.a. menschenunwürdige Regelungen zur Abschiebehaft, die Kürzung von Sozialleistungen auf Null und eine „Duldung Light“ vorgesehen. Wir betrachten die neuesten Entwicklungen mit großer Sorge, und befürchten, dass die Mechanismen der Ausgrenzung von Geflüchteten, insbesondere von Menschen aus so genannten „sicheren Herkunftsländern“ oder von der Dublin Regelung Betroffene, in Zukunft mit einer noch härteren Linie, greifen werden.

Wir fordern nach wie vor: Kein Lager! Nirgends! Es ist eine gute Nachricht, dass es in Augsburg kein Massenlager geben wird. Dennoch existieren die Ankerzentren andernorts weiter. Manching! Bamberg! Regensburg! Deggendorf! Jedes dieser Ankerzentren ist eines zu viel. Wir fordern eine menschenwürdige Teilhabe ermöglichende Unterbringung von Geflüchteten ohne Stacheldraht und Ausgrenzung. Aus diesem Grund werden wir am heutigen Freitag, den 28.06.2019 eine Protestperformance durchführen. Damit protestieren wir nicht nur gegen Massenlager, sondern gegen alle Formen der Ausgrenzung und Entrechtung der Geflüchteten.

www.augsburger-fluechtlingsrat.de oder facebook.com/augsburgerfluechtlingsrat
Wer regelmäßig informiert werden möchte, kann unseren Newsletter abonnieren.
spendekunst.org Der Augsburger Flüchtlingsrat präsentiert Kunst, Literatur, Musik und schöne Dinge zu Benefizpreisen. Fotografie | Gemälde | Handwerkliches | Literatur | Musik | Performance Künstler*innen spenden ihr Werk und wir spenden den Erlös der Verkäufe an Flüchtlingsprojekte.

FluechtlingsratAugsburg mailing list
email hidden; JavaScript is required
https://lists.aktivix.org/mailman/listinfo/fluechtlingsrataugsburg



GEGEN ANKERZENTREN UND ABSCHIEBEKNÄSTE

Kein Lager, nirgends! Gegen AnkER-Zentren und Abschiebeknäste!

Erneut hat Bayern als Vorreiter die Asylpolitik verschärft: Zum 1. August 2018 benannte die bayerische Staatsregierung alle bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren in AnkER-Zentren um. Diese Einrichtungen missachten die Würde der Geflüchteten, isolieren sie, grenzen sie aus. Sie demoralisieren sie und begünstigen strukturell bedingt Verzweiflungstaten. Sie erschweren ihnen den Zugang zu ihren Rechten und beschneiden diese. In den Lagern selbst bestehen vielfältige Gewaltverhältnisse. Besonders erschreckend sind dabei die zuletzt vermehrt aufgetretenen gewalttätigen Übergriffe seitens des Security-Personals.

Nach einem Jahr bayerische AnkER-Zentren steht fest:

  • AnkER-Zentren führen zu Isolation und Belastungen bei Geflüchteten – die soziale und berufliche Integration wird erschwert. Dies ruft schon jetzt hohe Folgekosten hervor.
  • AnkER-Zentren verhindern lokale Unterstützungsstrukturen. Deren Wissen droht verloren zu gehen.
  • AnkER-Zentren werden als Fremdkörper in den Kommunen wahrgenommen. Nachweislich bilden sie den Nährboden für Vorurteile und Diskriminierung.
  • Die behauptete Beschleunigung der Asylverfahren ist nicht eingetreten.
  • Die bisherige Umsetzung der AnkER-Zentren berücksichtigt die Situation vulnerabler Gruppen wie Frauen und Kinder nicht ausreichend.

Was bisher schon in den bayerischen Transitzentren zu beobachten war, wird nun zunehmend auch bundesweit in AnkER-Zentren umgesetzt. Das ist ein Weg in die falsche Richtung. Denn derartige Einrichtungen haben in einer humanen Gesellschaft nichts zu suchen.

Deshalb fordern wir: Dezentrale Konzepte statt Massenlager! Integration statt Isolation! Hilfe statt Hass und Hetze! Für das ‚Augsburger Modell‘!



HOMMAGE AN WIGLAF DROSTE

Grönemeyer kann nicht tanzen | Hommage an Wiglaf Droste - Felsenkeller Leipzig - Leipzig

„Am 27. Juni wäre Wiglaf Droste 58 Jahre alt geworden.Das Datum nehmen wir zum Anlass, an den großartigen Sänger, Dichter und Schriftsteller in der Stadt zu erinnern, in der er glückliche Jahre verbracht hat.“



WIGLAF DROSTE GALA

Weil es nicht endlos Tickets gibt, die Ankündigung schon jetzt: Am 20. September 2019 veranstaltet der Verlag Edition Tiamat in der Volksbühne eine große

*** WIGLAF DROSTE GALA ***

Mit Bela B. & Rodrigo Gonzáles, Friedrich Küppersbusch, Benjamin von Stuckrad-Barre, Jürgen Kuttner, Funny van Dannen, Klaus Bittermann, Fritz Eckenga, Franz Dobler, Marion Brasch, Danny Dziuk, das Spardosen-Terzett

Moderation Arnulf Rating

Mit Film, Musik und dem Vortragen von Lieblingstexten

Karten: https://ticket.volksbuehne-berlin.de/eventim.webshop/webticket/seatmap?eventId=18965&language=de



NEUE ARGUMENTE

falls Sie mal über das Thema Enteignung mitdiskutieren müssen: „… Schloss Emeram, gut 500 Zimmer, 22000 Quadratmeter, achteinhalb Hektar Schlosspark. Das Haus Thurn und Taxis gilt als größter privater Grundbesitzer der Republik, geschätztes Vermögen: mehr als eine Milliarde Euro. Vor ein paar Monaten hat sich Gloria von Thurn und Taxis beschwert, dass die Politik zu wenig „auf uns kleine Leute“ hört. Herrlich.“ (Andreas Glas, SZ 24.5.)

Die Reportage steht nicht Online, hier der Untertitel: „Gloria von Thurn und Taxis ist gerne laut, derb und ungezogen, sie galt als „Punk-Fürstin“ und wird hofiert. Noch heute pöbelt und provoziert sie – mit der Nähe zu radikalen Kreisen.“ Wobei ein paar Buchstaben vergessen wurden: „rechts“ vor den „radikalen“.



SCHÜTZENHILFE

„Ex-Chefs von BND und Verfassungsschutz zur „Videofalle“:

Geheime Gefühle

Die FPÖ bekommt nach dem Strache-Skandal Schützenhilfe von deutschen Ex-Geheimdienstlern. Die entdecken zugunsten der Rechten plötzlich ihr Herz für die Privatsphäre und ihre Abneigung gegen Überwachung.

© Reto Klar Eine Kolumne von 

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/heinz-christian-strache-deutsche-ex-geheimdienstler-reagieren-auf-video-falle-a-1268672.html