„Ein Mann allein soll die mit „NSU 2.0“ unterschriebenen Drohbriefe versandt haben. Dafür steht er nun vor Gericht. Die Betroffenen glauben jedoch nicht an die Einzeltäterthese … Über Jahre standen die hessischen Sicherheitsbehörden selbst im Verdacht, mindestens Ausgangspunkt der Drohungen zu sein, schließlich war nachdem die Abfrage von persönlichen Daten Basay-Yildiz‘ in einem Frankfurter Polizeirevier bekannt geworden war, eine rechtsextreme Chatgruppe bestehend aus Polizisten just jenes Reviers aufgeflogen … Kurz vor Prozessbeginn gaben … eine Erklärung ab, in der es heißt, es sei „ein Skandal, dass die Ermittlungen gegen einen vermeintlichen Einzeltäter geführt wurden“. Der „NSU 2.0“-Komplex sei mit der Festnahme des Angeklagten „nicht aufgeklärt“, es gebe „zwingende Hinweise auf mindestens gezielte Datenweitergabe aus Polizeikreisen.“ … Für den zweiten Verhandlungstag, den Donnerstag, wird eine Einlassung des Angeklagten erwartet.“ – (Es könnte auch die Frage auftauchen, wenn auch nicht vor Gericht, das ist klar, ob NSU 2.0-Hintergründe auf NSU-Hintergründe verweisen könnten.)
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nsu-2-0-verfahren-beginnt-kann-der-prozess-die-fragen-klaeren-17808498.html