ACHTUNG NEUE VORSCHRIFTEN

Meine Eingabe bei der Nationalen Kommission für Übersetzungen-und-Coverversionen (NKÜC) war endlich erfolgreich: Ab morgen 00h01 Uhr gilt die Vorschrift, dass Songs von schwarzen Artisten nicht mehr von Weißen gecovert werden dürfen. „Bei Zuwiderhandlung erfolgt zunächst eine Geldstrafe nicht unter 6666€.“

Die Sache hat einen verdammten Haken, den ich nicht bedacht habe: Die Regelung gilt nun auch umgekehrt. Zum Beispiel dürfen Kompositionen von Joe Zawinul, die von Cannonball Adderley aufgenommen wurden, in keiner Form weiterhin konsumiert oder verbreitet werden. „Zuwiderhandlungen sind bei der örtlichen NKÜC-Behörde unverzüglich zu melden“.

Interessante Bemerkung unserer Musikredakteurin: „Wenn Julian Edwin Adderley sich mit der jahrelangen Lebenswirklichkeit von Josef Erich Zawinul gut ausgekannt hätte, hätte er doch eh nichts von ihm aufnehmen wollen.“

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