„Thüringen: Jobcenter muss Schülerin PC und Drucker zahlen
10:42 Uhr Das Landessozialgericht in Erfurt hat entschieden, dass das Jobcenter eine Schülerin finanziell unterstützen muss, damit diese einen Computer und Drucker zur Verfügung hat, um von zu Hause aus am Schulunterricht teilnehmen zu können. Die Kostengrenze liegt dabei bei 500 Euro.
Damit hoben die Richter ablehnenden Bescheide des Jobcenters und des Sozialgerichts Nordhausen auf. Die Entscheidung ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.
Die Mutter hatte die Kostenübernahme für die Ausstattung der Achtklässlerin beantragt. Ihre Hartz-IV-Bezüge deckten die Ausgaben nicht durch den Regelbedarf ab.
Az.: L 9 AS 862/20 B ER“
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