FRONTLINIE ANTISEMITISMUS BDS (2)

Der zweite große und starke Artikel gegen die „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“, die die antisemitische Organisation BDS verteidigt bzw. die gegen BDS gerichtete Resolution des Bundestags abschaffen möchte, ist in der FAZ am 14.12. erschienen, verfasst von Herausgeber Jürgen Kaube, mit dem Untertitel: „Dürfte Hannah Arendt heute einen Vortrag in Deutschland halten? Über eine absurde Behauptung.“

Jürgen Kaube zerlegt vor allem die „absurde Behauptung“ der Direktorin des Einstein-Forums, Susan Neiman, dass heutzutage aufgrund der BDS-Resolution des Bundestags Hannah Arendt oder Albert Einstein in Deutschland Sprechverbot an öffentlich finanzierten Häusern hätten, und kommt zu dem Schluss: „Das ist, halten zu Gnaden, gelogen. Die nachträgliche Taufe von Einstein und Arendt zu einer Art von BDS-Anhängern ist historisch grotesk.“

Sieht so aus, als gäbe es jetzt nur zwei Möglichkeiten: Entweder Susan Neiman verklagt den Kaube wegen Verleumdung oder sie muss zurücktreten. Oder hat man als alte weiße Frau und Chefin einer derartigen Einrichtung einen Freifahrtschein? Nicht in diesem Fall.

https://zeitung.faz.net/faz/feuilleton/2020-12-14/7ce509bfbf4257d76fe563e3bf39d925/?GEPC=s5&fbclid=IwAR2e0aK44GJ9j3HUE3-3jNw6vPHMfJCMCoi94XhdKUVELksfRqeeYB_zjLE

Hier ein paar Auszüge (Hervorhebungen d. Red.):

„Die Direktorin des Potsdamer Einstein-Forums, Susan Neiman, ist der Ansicht, in Deutschland dürften Albert Einstein und Hannah Arendt heute keine Vorträge an öffentlich finanzierten Häusern mehr halten. Das ist eine starke Behauptung über die hiesige Lage der Meinungsfreiheit. Neiman hat sie in den vergangenen Tagen mehrfach wiederholt. Ihre Begründung bezieht sich auf die BDS-Resolution des Bundestages vom Mai 2019. Darin erklärte seine große Mehrheit, dass die 2005 gegründete Boykott-Bewegung gegen israelische Unternehmen, Wissenschaftler, Künstler und Sportler nicht durch öffentlich finanzierte Einrichtungen in Deutschland unterstützt werden soll. Die Argumentation und die Methoden des BDS – „Don’t buy“-Aufkleber auf israelischen Produkten, die an „Kauft nicht beim Juden“ erinnerten – seien antisemitisch. Der Bundestag rief in seiner Resolution auch die Länder, Städte und Gemeinden auf, keine Organisationen zu unterstützen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen und zum Boykott (…) aufrufen.

Schränkt diese Resolution die Meinungsfreiheit ein, wie es über Neiman hinaus die Spitzen deutscher Kultureinrichtungen sehen, die gerade gegen die BDS-Resolution protestiert haben? Können sie – Festivals, Foren, Goethe-Institute, Bundesstiftungen, Forschungseinrichtungen, Theater – nicht mehr einladen, wen sie aus ästhetischen oder wissenschaftlichen Gründen schätzen? Und was haben Einstein und Arendt damit zu tun? Zunächst: Die BDS-Resolution des Bundestags sanktioniert keine Kritik der israelischen Siedlungspolitik. Der Staat Israel lässt sich von der Regierung Netanjahu ebenso unterscheiden wie von jeder Vorgängerregierung. Israel ist eine Demokratie, es kann dort mehr als in den meisten Anrainerstaaten durch Abstimmung entschieden werden“, und das entbinde „den Staat nicht von der Beachtung internationalen Rechts, und hier setzt die Diskussion ein. Seit 1967, so Neiman, verletze Israel dieses Recht. Das kann man verschieden akzentuieren. Die einen beschreiben Israel als einen expansiven Kolonialstaat, der eine ansässige Bevölkerung seit langem apartheidhaft unterdrücke. Für manche beruht Israel auf illegaler Landnahme. Die anderen erklären die geopolitische Lage im Jordantal als Resultat von kriegerischen Auseinandersetzung, die von 1948 an erfolglos den Sinn hatten, den Staat Israel zu zerstören. Für die einen dokumentieren Mauern und Zäune eine rassistische Separationspolitik, für die anderen dienen sie dem Schutz vor Attentaten. All das kann gesagt und diskutiert werden.“

Es sei, so Kaube weiter, „unwahr, wenn jetzt behauptet wird, der Bundestag unterdrücke mit einer Resolution das Gespräch über die politische Situation in Israel oder Zionismuskritik. Der Vertreter einer Einstaatenlösung etwa, Omri Boehm, hat natürlich in einem Berliner Theater über seinen Vorschlag diskutieren können – gerade erst und unter anderem mit Susan Neiman.“

Und „einzelne Stadtverwaltungen – etwa in Lüneburg, Köln, München – sind überdies vor Gericht mit ihrer Weigerung gescheitert, BDS-Aktivisten Räume für solche Diskussionen zu geben. Fälle, dass Wissenschaftler oder Künstler ausgeladen worden seien, weil sie Israels Siedlungspolitik kritisieren, sind einstweilen nicht bekannt oder jedenfalls nicht benannt worden.

Von der „schwarzen Liste“, die angesprochen wurde, als die Initiative von Kulturinstitutionen sich über die BDS-Resolution beschwert hat, hieß es, sie sei eine „schwarze Liste im Kopf“. Wer aber Selbstzensur unerträglich findet, hat allen Anlass, die Gründe dafür in seinem Selbst zu suchen.“

Nur „ein einziges Beispiel wurde im Kommuniqué der Resolutionskritiker genannt. Doch die Diskussion über israelfeindliche und womöglich judenfeindliche Stellen in den Büchern des kamerunischen Geschichtsphilosophen Achille Mbembe ist nicht geeignet, die Bundespolitik zu adressieren. Mbembe ist nicht ausgeladen, sondern angegriffen worden, auch wenn Susan Neiman es noch so oft behauptet und die Initiative es suggeriert. Dass er auch durch den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung angegriffen wurde, hatte keine Rechtsfolgen. Mbembes Getue, er sei knapp einem Lynchvorgang entkommen, wirft kein Licht auf die hiesige Lage, sondern auf ihn. Die Initiative der Kulturinstitutionen behauptet, er sei „ausgegrenzt“ worden. Ausgegrenzt durch die kontroverse Diskussion seiner Position? Wollen wir die Radiosendungen und Zeitungsbeiträge zählen, die das getan haben?

Die Philosophin Judith Butler wiederum, die von Susan Neiman als weiteres Beispiel herangezogen wurde, hat 2012 den Adorno-Preis der Stadt Frankfurt erhalten. Allerdings hat sie ihn nur unter Protesten gegen ihre Befürwortung von Israel-Boykotten entgegennehmen können. Abgesehen davon, dass das lange vor der BDS-Resolution geschah, sind Proteste wohl in Kauf zu nehmen, wenn man sich im politischen Kampf engagiert.

Oder herrscht erst dann Meinungsfreiheit, wenn es niemand mehr als Zumutung empfindet, dass Butler die terroristische Hamas, die sich auf den antisemitischen Verschwörungsmythos der „Weisen von Zion“ beruft und Selbstmordattentate wie Folter für legitime Mittel hält, als Teil der „globalen Linken“ bezeichnet, der sie sich selbst zurechnet?

Das Netzwerk BDS wird von denen, die finden, man könne (…) seine(r) Anhänger hierzulande durchaus zu staatlich finanzierten Vorträgen, Fellowships oder Diskussionen einladen, nicht als antisemitische Vereinigung empfunden. Als Beleg dafür wird angeführt, das Netzwerk sei heterogen und auch jüdische Forscher pflichteten seinen Zielen bei. Doch was für ein Argument ist das?

Bei den Demonstrationen der sogenannten Querdenker ist man sehr zurecht weniger gleichgültig: Wer mit Reichsflaggen-Trägern mitläuft, kann keinen Anspruch mehr auf bürgerliche Dissidenz erheben. Wer Leuten beipflichtet, denen das Verschwinden Israels vernünftig erscheint, für den gilt dasselbe. Anders formuliert: Die Verzweiflung israelischer oder globaler Linker über das Wahlverhalten in Israel ist kein Grund, die Phrasen des BDS zu verharmlosen.“

Dessen Unterstützer Israel „nicht erst seit 1967, sondern von seinem Beginn an (…) als einen Unrechtsstaat, den es niederzuringen gilt“, ansehen. „Dafür gibt es zahlreiche Belege, von der Forderung eines erblichen Rückkehrrechts für palästinensisch abstämmige Personen bis zur Erklärung, „vom Fluss bis zum Meer“ nur ein Palästina zu dulden.

Das führt zu Einstein und Arendt. Susan Neiman hält zum Beleg ihrer These, beide würden heute zum Fall der BDS-Resolution, einen offenen Brief hoch, den die beiden 1948 in der „New York Times“ mitunterzeichnet haben. Darin wird anlässlich der Anwesenheit von Menachem Begin in den Vereinigten Staaten versucht, über diesen Politiker aufzuklären. Der spätere Regierungschef, so Neiman in einem Gespräch des Deutschlandradios, werde sogar als Terrorist bezeichnet. Unter gegenwärtigen Umständen würde das auf ein Vortragsverbot an deutschen staatlich finanzierten Einrichtungen hinauslaufen.

Das ist, halten zu Gnaden, gelogen. Die nachträgliche Taufe von Einstein und Arendt zu einer Art von BDS-Anhängern ist historisch grotesk. Menachem Begin war nämlich durchaus ein Terrorist, hatte im Kampf gegen Briten und Palästinenser Sprengstoffanschläge verübt, denen Palästinenser, Juden und Briten zum Opfer fielen; die Totenzahlen gingen in die Hunderte. Der offene Brief wiederum, den Arendt und Einstein unterzeichneten, richtete sich nicht gegen die Existenz Israels, sondern gegen die politische Partei Begins, Tnua Haherut, und ihre Unterstützung durch Amerikaner. Zwar weckt die Behauptung Neimans, darin komme sogar viermal das Wort „faschistisch“ vor, Zweifel daran, ob sie den Text überhaupt durchgelesen hat. Denn es ist ganze neunmal von Faschismus die Rede. Doch nicht ein einziges Mal davon gilt dieser Begriff Israel, sondern stets geht es um die Partei Begins, ihre Vorstellung vom Staat und um die Vergangenheit ihres Gründers.

Neiman weiß das. Dass sie ihre Zuhörer für dumm genug hält, nicht im Internet den offenen Brief von 1948 nachzulesen, ist erstaunlich und ungefähr so klug wie Achille Mbembes dreister Versuch zu behaupten, er habe nichts mit dem BDS zu tun. Der BDS-Beschluss des Bundestags fordert auch gar nicht dazu auf, Wissenschaftler einer bestimmten Ansicht nicht einzuladen. Wozu erwecken seinen Kritiker dann also den gegenteiligen Eindruck? Die Initiative gegen die Bundestags-Resolution legt zurecht Wert darauf, ein Klima der Vielstimmigkeit, der kritischen Reflexion und der Anerkennung von Differenz zu verteidigen. Doch die Verbreitung von falschen Analogien und irrtümlichen Beschreibungen ist durch „Differenz“ nicht gedeckt.“

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