NOTFALLBERATUNG

Unser langjähriger Wien-Korrespondent, der Autor Andreas Niedermann, ist auch ein bewährter juristischer Berater für gewisse Fälle. Hier widmet er sich auf seiner Homepage niedermann.at nicht ganz zufällig einem aktuellen Problem mit dem Titel „Notwehr“:

<„Mal angenommen“, sagte er, „ich gehöre zu einer Risikogruppe – was ich tatsächlich tue – und so’n Covidiot und/oder Coronazi rückt mir ohne Maske auf die Pelle, und will auch nicht weichen oder sich eine Maske überziehen nachdem ich ihn aufgefordert habe, dann ist doch eigentlich mein Leben bedroht, und ich habe das Recht auf Notwehrmaßnahmen. Oder? – Und wenn ich ihm dann einen Hammer auf seine Coronazi-Fresse und Covidiotnase gebe, so, dass richtig Blut fließt, damit erstens der Virenausstoß gebremst ist, und er zweitens bestimmt einen Lappen auf Nase und Fresse drücken wird, dann, so finde ich, muss mich das Gesetz in Ruhe lassen. Denn es ist eindeutig eine Notwehrsituation. Stimmt’s?“ „Stimmt“, stimmte ich zu.>

Finde ich auch, stimmte ich den beiden zu.

Seinen gerade erschienenen neuen Roman wird das Literaturkommando dieses Blocks demnächst in die Mangel nehmen:

Tags: