Das Verwaltungsgericht Meiningen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Im Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen (2 E 1194/19 Me) heißt es: „Der Antrag ist zulässig und begründet.“ Die zuvor ergangene Auflage sei „rechtswidrig“.<
Beschluss des Veraltungsgerichts Meiningen 2 E 1194/19 MePDF-Größe: 710 kB
>(…) Die Antragsteller hatten bei Gericht zahlreiche Zitatstellen aus einem Höcke-Buch sowie Presseberichte über den AfD-Politiker vorgelegt. Die Materialsammlung bestätige die faschistische Agenda Höckes und könne als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden. Darin finden sich Sätze vom „bevorstehenden Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch“ oder die „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. (…)
Somit war die Aktion am 26. September unter dem Motto „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere den Faschisten Höcke“ rechtmäßig.< (Spiegel-Online)
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bjoern-hoecke-darf-als-faschist-bezeichnet-werden-gerichtsurteil-zu-eisenach-a-1289131.html