Augsburger Flüchtlingsrat fordert Moratorium
Keine repressiven Maßnahmen gegen Geflüchtete – schon gar nicht während des Lockdowns!
Die Situation von Geflüchteten im laufenden oder nach einem abgelehnten Asylverfahren ist äußerst prekär und spitzt sich im Zuge der Corona-Pandemie noch zu. Behörden sind nicht in der Lage oder nicht Willens für menschenwürdige Lebensbedingungen von Geflüchteten auch in Augsburg zu sorgen. Einige Beispiele:
- Die Unterbringung in Massenunterkünften hat in den letzten Wochen und Monaten immer wieder dazu geführt, dass ganze Unterkünfte unter Quarantäne gestellt wurden, wenn dort Menschen positiv auf COVID-19 getestet wurden. Statt Infizierte von Nicht-Infizierten zu trennen, wird bei Geflüchteten die „Durchseuchung“ präferiert. Damit werden die Bewohner*innen der Unterkünfte einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt, das man für die restliche Bevölkerung unbedingt vermeiden will. Es ist ein Skandal, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
- Während die Bundesrepublik am 16.12.2020 in den „harten Lockdown“ geht, wurden am selben Tag 30 Menschen nach Afghanistan abgeschoben – erstmals wieder seit März 2020. Abschiebungen stellen immer eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar, indem sie massiv die Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte von Einzelnen verletzen. Abschiebungen in (Bürger-)Kriegsgebiete wie Afghanistan, Somalia oder Syrien sind umso gravierender als dort das Risiko besonders hoch ist, dass Abgeschobene durch Gewaltakte verletzt oder getötet werden. Nun kommt auch noch die Corona-Pandemie dazu. Das Auswärtige Amt warnt alle deutschen Staatsangehörigen vor Reisen nach Afghanistan und stellt fest, dass Afghanistan „von COVID-19 besonders stark betroffen“ ist. Die medizinische Versorgung entspreche „größtenteils nicht internationalen medizinischen Standards“. Menschen, die stark von COVID-19 betroffen sind, haben dort also weit geringere Überlebenschancen als in Deutschland. Das alles gilt nicht nur für Afghanistan. Es ist offensichtlich völlig inakzeptabel, dass derzeit Abschiebungen stattfinden und die Menschen somit in Lebensgefahr gebracht werden.
- Nicht nur Abschiebungen, sondern auch negative BAMF-Bescheide, Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen, die die Menschen trotz der Corona-Pandemie erhalten, führen zu massiven Ängsten und können bei den Menschen Panik und Traumata auslösen. Diese Reaktionen können aufgrund der coronabedingt reduzierten Beratungsmöglichkeiten von Behörden und Wohlfahrtsorganisationen nur eingeschränkt bis gar nicht aufgefangen werden. Auch ehrenamtliche Unterstützung ist derzeit kaum noch möglich. Negative BAMF-Bescheide sind in dieser Situation eine noch stärkere psychosoziale Belastung für die Betroffenen, als sie es ohnehin schon sind.
- Wir beobachten, dass auch in Augsburg die Behörden in vielen Fällen unkooperativ sind und keine Härtefall- oder Ausnahmeregelungen zulassen. Und das in einer Situation, in der die Behörden ihrer Beratungs- und Fürsorgepflicht nur eingeschränkt nachkommen. Auch in Augsburg werden Abschiebungen angedroht und Sozialleistungen gekürzt – beispielsweise aufgrund fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung. Dabei ist die Passbeschaffung (ebenso wie die Identitätsklärung) aufgrund eingeschränkter konsularischer Tätigkeiten vieler Auslandsvertretungen in Deutschland häufig schlicht nicht zu schaffen.
- Psychiatrische Behandlungen von teilweise schwerst traumatisierten und suizidalen Personen konnte aufgrund der Kettenquarantänen ganzer Unterkünfte vielfach nicht fortgesetzt werden. Dies birgt für diese Personen ein massives Risiko. Wenn Betroffene zudem in dieser Situation Bescheide von Ämtern erhalten, die repressive Maßnahmen androhen oder deren Durchsetzung bekanntgeben, kann und wird dies fatale Folgen haben.
Bildung, Ausbildung, Arbeit, Soziales, Gesundheit, Rechte – alles steht für geflüchtete Menschen in prekären Lebenslagen und unter den Bedingungen des Lockdowns noch viel stärker auf dem Spiel. In dieser Ausnahmesituation ist es unerlässlich, ja sogar eine Pflicht, repressive asyl- und sozialrechtliche Maßnahmen auszusetzen.
Wir fordern daher alle zuständigen Behörden zu einem Moratorium auf. Bitte setzen Sie alle repressiven asyl- und sozialrechtlichen Maßnahmen mindestens für die Zeit des „harten Lockdowns“ und unter den Pandemiebedingungen aus. Insbesondere fordern wir ein Moratorium für
- Aufforderungen zur freiwilligen Ausreise, Abschiebungsandrohungen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Abschiebungen,
- Aufforderungen zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung,
- Leistungskürzungen im Sinne des AsylbLG,
- Inhaftnahmen und Ingewahrsamnahmen zum Zwecke der Abschiebung und Ausreise, und für
- das Versenden negativer Asylbescheide des BAMF.
Bitte bemühen Sie sich um die Gesundheit geflüchteter Menschen in gleicher Weise, in der Sie sich für die Gesundheit der restlichen Bevölkerung einsetzen.
gez. Augsburger Flüchtlingsrat
https://augsburgerfluechtlingsrat.blogspot.com/