PEN-berlin BTR IRAN

Als Gründungsmitglied des Schriftstellerverbands PENberlin bin ich (natürlich nicht) verpflichtet, diese Pressemitteilung zu veröffentlichen. Die Frage im Titel „Herr Dobrindt, würden Sie den Dalai Lama zurückweisen?“ ist nur scheinbar ein ganz gemeiner Tiefschlag …

„Zum Jahrestag des Aufstands im Iran: Herr Dobrindt, würden Sie den Dalai Lama zurückweisen? 

Lahav Shani. Foto: Archiv

Heute [Nine-Eleven] jährt sich zum dritten Mal der Beginn des Aufstands gegen die islamistische Diktatur im Iran. Die Iranerinnen (und Iraner), die nach der Ermordung von Jina Mahsa Amini mit dem Ruf »Jin Jiyan Azadi« (»Frau Leben Freiheit«) auf die Straße gingen, haben Weltgeschichte geschrieben: Erstmals wurde die Forderung nach Gleichberechtigung der Geschlechter zum Ausgangspunkt einer revolutionären Erhebung gegen eine Diktatur. »Der Aufstand wurde maßgeblich von jungen Frauen getragen, oft Kurdinnen. Das Regime kriegt diesen Widerstand bis heute nicht eingedämmt, auch wenn die Massenproteste brutal niedergeschlagen wurden«, sagte Daniela Sepehri, Boardmitglied des PEN Berlin.

Niemand kann und wird den Iran von außen befreien; ein Leben in Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werden sich die Iranerinnen und Iraner selbst erkämpfen müssen. Das Ausland, also auch Deutschland, kann aber zweierlei tun: Sich nicht zum Komplizen des Mullah-Regimes zu machen. Und diejenigen, die für einen freiheitlichen Iran kämpfen, nach Kräften zu unterstützen – gegebenenfalls durch Schutz vor Verfolgung.

In der ersten Zeit nach der Niederschlagung des Aufstands hat die Bundesregierung unbürokratisch Visa an besonders gefährdete iranische Oppositionelle erteilt; auch der PEN Berlin konnte mehrere verfolgte Kolleg:innen mit Unterstützung der deutschen Behörden nach Deutschland in Sicherheit bringen.

Doch inzwischen werden faktisch keine Einreisegenehmigungen nach §22 Aufenthaltsgesetz mehr erteilt – weder für iranische Staatsbürger noch für andere. Ein Aufenthaltstitel gemäß §22 AufenthG kann erteilt werden, wenn »völkerrechtliche oder dringende humanitäre Gründe« vorliegen – und zur »Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland«. Über die Vergabe entscheidet das Bundesinnenministerium.

»Unserem Eindruck nach ist es mittlerweile nahezu unmöglich, eine Einreiseerlaubnis nach §22 Aufenthaltsgesetz zu erhalten«, sagte PEN-Berlin-Sprecher Deniz Yücel. Das gilt nicht nur für Aufnahmen im Rahmen von Programmen, sondern auch für Einzelfälle. »Wir wissen, dass andere Organisationen und Fachanwälte dieselbe Erfahrung machen. Ich kann verstehen, dass die Bundesregierung die irreguläre Einwanderung eindämmen möchte. Aber die Einwanderung nach §22 Aufenthaltsgesetz spielt zahlenmäßig keine Rolle. Das ist kein migrationspolitisches Instrument, sondern ein außenpolitisches, was dem Innenminister offenbar nicht klar ist. Man muss befürchten, dass Herr Dobrindt auch der Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi oder dem Dalai Lama einen Aufenthaltstitel verweigern würde, um die Migrationsstatistik zu verbessern.«

PEN Berlin erinnert deshalb an diesem Jahrestag daran, dass die Unterstützung der iranischen Freiheitsbewegung nicht nur aus humanitären Gründen geboten ist, sondern auch im unmittelbaren politischen Interesse Deutschlands liegt. »Es ist fraglich, ob es zum Überfall der Hamas auf Israel mit all seinen Folgen gekommen wäre, wenn 2022 im Iran die Revolution geglückt wäre. Ein vom Mullah-Regime befreiter Naher Osten wäre fraglos ein friedlicherer und freierer Ort für alle, die dort leben – und würde auch Europa sicherer machen«, sagte Sepehri.

PEN Berlin gedenkt Jina Mahsa Amini und mit ihr über 500 hundert Menschen, die für »Jin Jiyan Azadi« ihr Leben verloren haben.

PEN Berlin. Wir stehen im Wort.“

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